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Zuschüsse: Für finanziell schwächer gestellte Familien besteht die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen. Hierzu bitte im Pfarrbüro St. Barbara (0761 / 67377) melden, da die Zuschüsse nur im Voraus beantragt werden können.
Öffnungszeiten Pfarrbüro: Mo, Di, Do 9.00 - 12.00 Uhr und Di, Do 15.00 - 17.30 Uhr
Sollte die Uhrzeit nicht eingehalten werden können, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Bei der Abfahrt erhalten Sie von uns zwei Handynummern, unter denen wir während des gesamten Lageraufenthaltes zu erreichen sind.
Um auf einzelne Punkte genauer eingehen zu können, offene Fragen klären zu können und unsere Leiterrunde kennen zu lernen, laden wir Sie recht herzlich zu unserem Sommerlager-Elternabend am Mittwoch, den 02.07.2025 ein. Dieser findet um 19 Uhr im Gemeindeheim der Kirche St. Barbara in der Ebneter Straße 11 in Littenweiler statt. Soweit es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie außerdem darum ohne Ihre angemeldeten Kinder am Elternabend teilzunehmen.
Anmeldung:
Das Sommerlager der ‚‚Katholischen jungen Gemeinde‘‘ (KjG) richtet sich grundsätzlich an alle Kinder im Alter von 9 bis 16 Jahren. Es gelten für alle Teilnehmer die selben Lagerregeln, die zum Beispiel den Konsum von Alkohol oder Zigaretten untersagen.
Zahlungsbedingungen: Der Teilnehmerbeitrag ist in voller Höhe auf das Konto der KjG St. Barbara zu überweisen.
Abmeldung, Ersatzperson: Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss erhebt die KjG eine Aufwandsentschädigung von pauschal 100 Euro. Lässt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, werden keine Ansprüche erhoben. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages nach Lagerbeginn ist ausgeschlossen.
Rücktritt durch die KjG: Wird die Mindestteilnehmeranzahl von 25 nicht erreicht, so ist die KjG dazu berechtigt, das Sommerlager nach dem Anmeldeschluss abzusagen. Sollte das Sommerlager aufgrund dessen oder wegen eines anderen Grundes nicht stattfinden und der KjG sind bereits Kosten entstanden, die sich nicht in Rücksprache mit der Gegenpartei (z.B.: Vermieter, Busunternehmen) rückabwickeln lassen, haben die Teilnehmer diese Kosten zu tragen.
Außerdem behält sich die KjG vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer gegen die Lagerregeln verstößt oder den Aufforderungen der Leiter zuwiderhandelt.
Die Kosten für die Heimreise gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Haftung: Die KjG gewährleistet keinen Ersatz bei Ereignissen, die bei einem Sommerlager voraussehbar sind, wie z.B. feuchtes oder verschmutztes Reisegepäck.
Für mitgenommene Privatgegenstände übernimmt die KjG keine Haftung.
Die Leiter übernehmen keine Verantwortung, wenn der Teilnehmer den Anweisungen zuwiderhandelt.
Im Preis mit inbegriffen: Kosten für Hin- und Rückfahrt mit einem Busunternehmen, Unterkunft in Zelten, evtl. im Haus, Verpflegung, Material, Betreuung.
Mithilfe der Kinder: Die Kinder übernehmen kleinere Arbeiten, wie Geschirr spülen, Kochen helfen usw.
Versicherung/Impfschutz: Es besteht keine Krankenversicherung. Jedes Kind muss einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz besitzen. Außerdem besteht keine Reisegepäckversicherung. Je nach Krankenversicherung geben Sie bitte Ihrem Kind die Krankenkassenkarte mit. Ebenso muss das Kind einen Impfpass, gegebenenfalls einen Allergiepass oder eine gute Kopie von beidem mit sich führen. Alles wird vor der Abfahrt von uns eingesammelt und während des Lagers bei uns sicher aufbewahrt. Zudem bitten wir Sie, bei ihrem Kind für einen ausreichenden Impfschutz zu sorgen, vor allem gegen Tetanus.
Leitung: Bei unserem Sommerlager werden erfahrene, ehrenamtliche MitarbeiterInnen zur Betreuung eingesetzt. Diese Personen übernehmen für die Zeit des Lagers die gesetzliche Aufsichtspflicht.
Die Küche sowie sanitäre Einrichtungen befinden sich in einem zum Lagerplatz gehörenden Haus. Ein großer Aufenthaltsraum steht uns ebenso zur Verfügung.
Bitte geben Sie ihrem Kind nicht zu viel Gepäck mit und nur Kleidung, die schmutzig werden darf.
Mp3-Player, Handys, Smartwatches etc. sollten zu Hause bleiben. Feststehende Messer und andere Waffen sind verboten. Werden sie dennoch mitgebracht, werden wir sie für den Zeitraum des Lageraufenthaltes konfiszieren und am Tag der Abreise wider aushändigen.
Geschirr und Besteck muss von den Kindern selbst mitgebracht werden. Markieren Sie Besteck und Geschirr Ihres Kindes wasserfest, damit es nicht zu Verwechslungen kommt.
Süßigkeiten und Taschengeld sollten in Grenzen gehalten werden. Ihre Kinder werden von uns ausreichend versorgt.